Modifikationen - Lizenzen und Rechte

  • Grundsätzlich gibt es da keine eindeutige Rechtslage und die Lage ist für für Laien - und das sind wir hier wohl alle, nicht zu überblicken. Da geht es nicht nur um eventuelle Markenrechte, sondern auch um Lizensveträge, User Agreements und allgemein auch die Frage welches nationale, oder internationale Recht da eigentlich greift.


    In dem konkreten Fall einer Mod wäre die erste Frage ob es geistiges Eigentum ist. Ansonsten bringen pauschale Aussagen in dem Fall nichts. Hier müsste man sich die Details angucken. Einen kleinen Einblick bekommt man im Fall ArmA 3 hier:
    https://www.bistudio.com/community/game-content-usage-rules

  • Hallo an Alle,
    @Blackland
    Da haste sehr gewagte Thesen aufgestellt. Deine Meinung beruht auf was?
    Wie schon hier geschrieben, werden Unterschiedliche Gesetze/Verordnungen bunt gemischt. Urheberrecht, Lizenz/Markenrecht und Gebrauchsmusterrechte....
    Ich für meinen Teil musste mich dank dem Dingo und anderen Addons schon wirklich damit befassen bzw. habe meinen Anwalt sich damit befassen lassen.
    Und ja....Für diese Teile gab es Kohle....weil (und jetzt kommt es...) ich das Urheberrecht auf das Modell des Dingos hatte/hab.
    Kmw sah/sieht da wegen Geringfügigkeit keinen Anlass zur Lizensvergabe um Ihren Namen zu verwenden. Wurde ja auch nicht, da er ja Dingo heißt, und nicht KMW Dingo.... Soweit der Name. Da ich ja keine 1:1 Nachbau erstellt habe, da ja ein Computermodell und kein echtes Fahrzeug, wurden auch keine Rechte im Sinne des Patent- und Lizenzrechts des Produkts verletzt. Die einzige Sache die dann noch zu klären war.... Gebrauchsmuster bzw. Design. Das hat KMW dann wie oben schon geschrieben abgelehnt zu verfolgen. ( BIS hat sich darum gekümmert).
    Trotz allem werden sich da bestimmte Rechte vorbehalten, um Schaden für die Marke abzuwenden.


    3d Modelle werden rechtlich genauso behandelt wie Kunstwerke. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein in der Realität vorhandenes/vorhandene Objekt/person oder eine rein fiktive Geschichte handelt. Die Rechte liegen beim Künstler. Ob das Kunstwerk dann andere Rechte verletzt, was bei Kunstwerken ja nicht so einfach ist, machen dann der Künsler und der vermeintliche Rechteinhaber unter sich aus.


    BI musste ja dann nach dem CZ dlc auch Anpassungen vornehmen, die dann in A3 in das bekannte System System der rechte vergabe mündeten.


    Weil die ganze Sache auch so komplex ist, haben die meisten Hersteller die Modbarkeit abgeschafft.


    Nun Blackland.... ich weiß das du deine Meinung, auch wenn sie keine richtige Handhabe hat, nicht ändern wirst.
    Es sei dir Freigestellt diese Kund zu tun, wir sind ja ein freies Land. Doch stelle diese Meinung nicht so hin als wäre es ein Faktum.


    Zum Schluss noch eines an die anderen Modder.... Wenn euch dieses Verhalten von Teilen der COM so sehr stört, dann zieht die notwendigen Konsequenzen.


    Wünsche euch und auch dir Blackland frohe Weihnachten gehabt zu haben und einen guten Rutsch ins neue Jahr.


    Mfg
    Frankyman

  • Nur weil Du mich direkt ansprichst, einmalige Antwort:


    Da Du exakt das bestätigst, was ich schrieb und worauf ich hinwies, verstehe ich Deine klagenden Worte nicht!


    Nicht einfach drauf los modden, sondern sich vorher gerade bzgl. eventueller Rechte erkundigen, weil es sonst Ärger geben kann! Dies betrifft insbesondere Content, der NICHT in ArmA 3 enthalten ist und von den Bohemia Lizenzfreigaben usw. auch nicht abgedeckt ist.


    Punkt aus, nix anderes habe ich gesagt, nix anderes ist gemeint und genau das hast Du ja anscheinend auch gemacht.


    Natürlich kann nix passieren, weil eben Rechteinhaber keine Lust und Zeit haben, irgendwas zu verfolgen. Aber natürlich kann man auch niemals ausschließen, das das IMMER und für Jeden so bleibt! Alles das schrieb ich u.a., auch der Hinweis auf die verschiedenen Rechte, die hier greifen können!


    Ich kapiere echt nicht, warum man diese einfache Vorsicht nicht verstehen will und ständig was anderes schreibt oder meint.


    Und wenn sich jemand daran gehalten hat, dann braucht er sich doch nicht angegriffen fühlen!


    Freundliche Grüße für 2017 zurück.

  • Nun.... Blackland , der ganze Beitrag von dir ließt sich ja auch nicht gerade Vorwurfsfrei.
    Vielmehr könnte man ihn zusammenfassen mit: Der Modder hat bei Modellen die auf RL Gegenstände basieren null Rechte und kann folglich auch keine geltend machen.


    Bei dem zietierten Zeilen gibt es noch viel zu verfeinern. Logos etc. sind Markenrecht, Kein Urheberrecht!


    Doch ein Modell vom Leo zb. Ist dem Urheberrecht zu folge Eigentum des Künslers ( hört sich blöd an, wird aber als Kunstwerk angesehen).
    Der Ersteller/Künstler hat daher das Recht die Verbreitung und die Bedingungen der Nutzung zu bestimmen.
    Wenn durch sein "Kunstwerk" Marken- oder Designrecht dritter tangiert wird hat das keinen Einfluss auf die Urheberrechte des Künslers.
    Eine weitere sehr wichtige Frage: Sind die Marken, Symbole oder das Design überhaupt geschützt?


    Mit den Lizenzen zur Nutzung markenrechtlich geschütztem Inhalten ist das so eine Sache.
    Bleiben wir beim Leo Beispiel. KMW reagiert nicht mal wenn es nicht komerziell ist, wenn dann wird es geprüft und erhälst dann eine Antwort.
    Allerdings gibt es Regeln, an die man sich halten sollte.Man sollte halt darauf achten der Marke keinen Schaden zuzufügen.
    Von Seiten der Rüstungsbetriebe ist da nach meiner Erfahrung weniger zu befürchten.
    Wie gesagt gibt es Regeln. das bedeutet für Den Modder als Urheber des Modells das er auch verantwortlich für die Ausübung der Rechte ist.
    Verteilen, Modifizieren, freigeben etc. Immer im Hinterkopf das wenn andere mit seiner Erlaubnis oder auch nur Duldung scheiße damit machen, er mit im Boot sitzt (vorerst!!! ).


    Zusammenfassend in Bezug auf Arma: Modelle sind und bleiben urheberechtlich Eigentum des Erstellers, es sei denn er veräußert diese. Durch den Import des Modells ins Arma betritt er/sie die Rechtssphäre von BI. Durch die Nutzung der Tools implementiert er/sie das Modell in einem nicht bearbeitbaren Zustand.Somit Unterliegt die Nutzung den gleichen Bedingungen wie Arma selbst zu diesem Zeitpunkt. Reverse Engineering ist verboten. Der port zu anderen Plattformen sowieso. Der port innerhalb der BI produkte ist erlaubt, solang das Orginal Paket unverändert bleibt, oder der Ersteller das ausdrücklich erlaubt.


    Ich könnte ja noch weiter ausholen, aber ich denke das mein Anliegen jetzt klar ist.

  • Zitat von Blackland

    1.) Die Modell- und Bildrechte liegen beim Rechteinhaber, Beispiel Leo = Krauss-Maffei Wegmann und HK MP5 = Heckler & Koch.


    Falsch, wenn ich ein Modell eines Leos erstellen habe Ich das Urheberrecht auf das Modell und sonst niemand. KMW Hat die Rechte für das Design, im 3D Modell kann ich dieses Design aber so oft verwerten wie ich möchte und auch zum Download anbieten.
    Einfachstes Beispiel sind hier Fotos. Wenn ich Fotos von meinem Benz schieße hat Mercedes trotzdem nicht das Urheberrecht auf diese Bilder und so verhält es sich auch bei 3D Modellen.


    Das ganze kann man dann noch mit §24 des Urheberrechtsgesetzes unterstreichen:



    Zitat von § 24 Urheberrechtsgesetz

    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.

  • Vielleicht sollte man hier nochmal auf das Wesentliche und den Ursprung der Diskussion zurück kommen.


    Jemand möchte das Modell von 3D Artist XY verwenden. Diese Person sollte sich folgende Dinge vor Augen führen:


    1.Er möchte das Modell von A2 nach A3 porten? Dann sollte er sich die Erlaubnis des Herrn XY holen.
    Tut er das nicht, wird es ein Streit geben. Ich persönlich würde dann jegliche Communityarbeit einstellen.


    2.Er möchte das Modell veröffentlichen( in A3) und als sein Eigens ausgeben. Das gibt auf jeden Fall streit mit
    Herrn XY und eventuell noch mehr.


    3.Er möchte das Modell zum Verkauf auf irgendeiner Plattform anbieten. Spätestens da wird Herr XY die Justiz bemühen.



    Für Alle, die glauben, dass Herr XY kein Recht an seinem Modell hat, der sollte sich genau überlegen, ob es sich lohnt, sich auf diese Weise an einem Modell zu vergreifen.
    Wenn Jemand 20 Mods für A2 gebaut hat und dann auf A3 keine Lust mehr hat, dann sollte man dies akzeptieren.