Modifikationen - Lizenzen und Rechte

  • Ich möchte hier mal grundsätzlich mit der völlig falschen Denkweise einiger User brechen, was Lizenz- und Urheberrecht bzgl. Modifikationen im ArmA-Versum angeht. Aufgefallen ist mir das im BW-Mod Thread .... Es sind leider viel zu viele der Meinung, das sämtlicher Content, den man erstellt, grundsätzlich und immer dem Eigentum und dem Urheberrecht des Erstellers zuzuordnen/unterzuordnen sei.


    Das stimmt jedoch nicht – und BI stellt das auch nicht in Aussicht, wie einige der Meinung sind. Ich stelle hier mal einiges klar und beziehe mich dementsprechend auf die Spiele von BI:


    1.) In der freien Welt (Real Life) besitzt derjenige die Lizenzrechte, der etwas entwickelte und/oder Markenrechte besitzt. Auch nur er kann/darf über die weitere Verwendung und Vergabe von Bild-, Ton- und Medienrechten bestimmen.


    2.) Wer ein Modell auf der Grundlage eines im RL existierenden Gegenstandes entwirft und nach eigenen Geschmack anpasst/verändert/gestaltet und es in der Öffentlichkeit präsentiert, bedarf der Einwilligung des Rechte-/Lizenzinhabers, der nicht Besitzer/Eigentümer sein muss.


    Beispiele:


    1.) Fahrzeuge, Waffen und sonstiges, was reale Vorbilder nutzt, darf nur mit Genehmigung (Lizenz) in das Spiel eingebracht werden.


    2.) Reale Logos, besondere Schriftzeichen und Buchstaben, sowie Kombinationen daraus, dürfen nur mit Genehmigung (Lizenz) im Spiel verwendet werden.


    3.) Bild, Video und Sound, der von realen Maschinen, Flug- und/oder Fahrzeugen stammt, darf nur mit Genehmigung (Lizenz) verwendet werden



    Was ist also mit eigenen Modellen?


    1.) Eigene Modelle, die ausschließlich der Fantasie entspringen und nicht 1:1 einem realen Vorbild entsprechen, sind natürlich geistiges Eigentum des Erstellers (so lange dieser keinen ungenehmigten Fremd-Code oder Vorlagen benutzt).


    2.) Modelle, die nach real existierenden Vorlagen entworfen und gebaut wurden und KEINE Genehmigung (Lizenz) beinhalten, sind NICHT geistiges Eigentum des Erstellers – völlig egal, ob dieser das Modell von Grund auf selbst gestaltete! Die Rechte liegen nicht automatisch beim Modder, nur weil dieser seine eigene Arbeit in das Modell steckte! Einer der größten Irrungen übrigens: Man wird somit nicht automatisch Rechteverwerter!



    Hier gilt zu beachten, das auch kleine An- und Umbauten, Retexturierungen etc. etc. nichts an der Sachlage ändern – so lange ein BEZUG zum Original hergestellt werden kann, so lange besteht ein Urheberrecht- und/oder Lizenzverstoß.



    Beispiele aus der Praxis, auch andere Genre:


    • Gekaufte und zeitlich begrenzte Lizenzrechte der Bundesliga sind bei EA (FIFAxx), daher darf Konami für PES die BL nicht darstellen
    • Porsche Lizenz Rennspiele: Liegt bis 2017 bei EA, daher dürfen andere Spiele Publisher keinen Porsche im Spiel darstellen und nutzen Fantasieautos/-namen (GTA Reihe)
    • EA nutzte in BF3 Fluggeräte von Bell, ohne Lizenzabgaben zu zahlen und einigte sich dann gerichtlich 2013 stillschweigend mit Zahlung von Gebühren über eine nachträgliche Lizenz
    • Diverse anwaltliche und richterliche Verfügungen gegen Modder, die Inhalte aus Star Wars, der Formel 1 usw. in eigenen Modifikationen umsetzten oder umzusetzen gedachten
    • Und des Deutschen liebstes Spielzeug: Autos. Dürfen nicht in veränderter Form nachgebaut und auch nicht medial genutzt werden, solange keine Genehmigung (Lizenz) vorliegt.


    Stillschweigende Duldung durch Rechteinhaber


    Es ist jedoch so, das Rechteinhaber schon mal stillschweigend die Verwendung ihrer Modelle/Marken dulden – sogar und selbst, wenn Publisher diese in ihren Spielen nutzen. Oft wird ignoriert, wenn die Community privat im Kämmerlein etwas erstellt – hier liegen nämlich für den Rechteinhaber Aufwand und Nutzen der Verfolgung in keinerlei vernünftigem Verhältnis! Diese Duldung stellt jedoch keinen Freibrief dar und ist dementsprechend auch nicht mit einer stillschweigenden Genehmigung gleichzusetzen!


    Um also beim eingangs erwähnten Beispiel einer Bundeswehr-Mod zu bleiben:


    1.) Die Modell- und Bildrechte liegen beim Rechteinhaber, Beispiel Leo = Krauss-Maffei Wegmann und HK MP5 = Heckler & Koch.


    2.) Die verwendeten Bundeswehr-Logos unterliegen dem Rechteinhaber (Bildrechte) = Bundeswehr (Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr)


    Sämtliche Rechte liegen somit ganz sicher nicht beim Modder. Auch kein Recht auf geistiges Eigentum, wie manche meinen, denn das geistige Eigentum sind schlicht die Pläne/Blaupausen etc. der Modelle im Original. Die eigenen Arbeitsstunden der Modder sind einfach nicht relevant. Einen Verstoß legalisiert man nämlich nicht, nur weil man Stunden lang selber ein Modell nachbildete und/oder veränderte/anpasste!



    BIS und APL etc.


    Bohemia verweist ausdrücklich auf ihren eigen Content, ihre eigenen Tools und die eigenen Modelle, die damit erstellt wurden bzw. werden. Sie verweisen auch ausdrücklich auf ihre EULA, die das konkret spezifiziert.


    BI muss und braucht nicht gegen Modder vorgehen, die Lizenz rechtlich bedenklichen Fremd-Content erstellen und anbieten, da sie selber nicht Rechteinhaber der Originale/Vorlagen sind, sondern lediglich der Anbieter der Tools.


    Daher ist es falsch, von einer stillschweigenden Duldung zu sprechen, wenn Drittpersonen, die NICHT BIS zuzurechnen sind, Lizenzverstöße begehen.


    Die BIS-Lizenzpolitik versteht sich daher AUSSCHLIESSLICH auf von BI erstellten Content und dessen Verwendung in einem der eigenen Spiele. Hier ist auf gar keinen Fall damit gemeint, andere Lizenzrechte zu umgehen oder auszuhebeln! Ebenso wenig ist damit gemeint, dass man mit den BI eigen Tools nun erschaffen kann, was man will, ohne auf das Urheber- und Lizenzrecht Rücksicht nehmen zu müssen!



    Konkret zur Rechteverwertung in ArmA 3 ist die simple Lage, das Bohemia, um Lizenzgebühren zu sparen, eigene Fantasiefahrzeuge und –waffen, -logos und sonstigen Content erstellte. Daher können sie auch APL und ähnliche Verwertungsmodelle anbieten und (deren) Inhalte genehmigen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Blackland ()

  • Wie sagt man so schön? Einigen Menschen liegt es auf dem Herzen das offensichtliche nochmals Laut auszusprechen. Da schließe ich mich an mit:


    Keine Gegendarstellung oder Diskussion über Richtigkeit, Sinn und Unsinn bei ausgerechnet diesem Thema?


    Alle schon zu viel beschäftigt mit den Familienbesuchen?

  • In welchem Zusammenhang steht dann das Lizenz System von BI, wie Rechtskräftig ist das dann? Wenn jemand z.b. Einen Bundeswehr Marder für A2 baut, ich das Raw Modell bekomme er aber sagt "ich will das in Arma 3 nicht sehen", was darf ich dann rechtlich? Soweit ich verstanden habe besitzt er an dem Modell keine Rechte weil ein detaillierter Nachbau.

  • Zitat von NetFusion

    Du solltest also rausfinden wer die Rechte hat (beim Marder vermutlich Rheinmetall) und dir dort eine Erlaubnis holen das Ding in A3 zu nutzen.

    waren andere Mods auch bei ihren Herstellern? RHS, BW Mod usw usw????


    Jungs, das ist ein verdammtes PC Spiel mit dem von uns die allerwenigsten was Sinnvolles erschaffen geschweige denn Geld verdienen....
    Und Reihnmetall wird wahrscheinlich kein geoßes Interesse haben, eine Zivilperson auf was weiß ich zu verklagen weil er ein Modell erstellt für ein PC Spiel....


    Eher sehe ich es ein wenn ein Frankyman gefragt werden sollte/ will, wobei es mir persönlich egal wäre. Er zeigt kein Interesse mehr am entwickeln und warum sollte man dann nicht seine Sachen nutzten dürfen?


    Hauptplattform unser aller ist und bleibt BI, welche ja Leute mit einem Modding Award inkl. Preisgeld belohnt haben....


    Also wenn hier schon solche Sachen losgehen, muss ich quasi mir von jedem Skript Erfinder, seinen Segen holen bevor ich diese verwende?


    Ball flach halten würde ich mal sagen.

  • Bei Aussagen wie diesen wird es unseren Gerichten vmtl nie langweilig werden.


    Ich denke die wenigsten hier sind Anwälte und können eine "handfeste" Aussage treffen, aber die Höflichkeit gebührt das man dennoch fragt, so wäre zumindest mein Verständnis und wenn dann ein Nein kommt ist es halt ein Nein.

    Passwords are like underwear. You should change them often (okay, maybe not every day). Don’t share them. Don’t leave them out for others to see (no sticky notes!). Oh, and they should be sexy. Wait, sorry, I mean they should be mysterious. In other words, make your password a total mystery to others.
    :thumbsup:

  • Wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig, da gibt es nichts zu interpretieren!!


    Und nur weil irgendein Hersteller die Kosten zur Recherche eines Realnamens aus einem Fantasienamen in einem xyz-Forum nicht für erstrebenswert achtet, ist doch nicht gleich eine Legalität gegeben!! Meine Güte, was für komische Ansichten existieren denn??!!


    Wie ich schrieb, sind die Aufwendungen für die Umsetzung der Rechteverwertung in keinem Verhältnis zum Ergebnis - und genau deswegen wird da Stillschweigen bewahrt! Und die Frage bzgl. eines im russischen Sprachraum erstellten Mods + legalem Handeln und ermitteln der Beteiligten + Aussicht auf Erfolg einer Klage ..... denkt drüber nach! :rolleyes: 8o


    So lange kein gewerbsmäßiges Auftreten zu erkennen ist, ignorieren die Hersteller das oft und sehen es als "Werbung". Es könnte allerdings auch 10x gut gehen und den 11. erwischt es.


    Wie Doc schon schreibt: So lange man keine Erlaubnis zur Verwendung oder Vervielfältigung besitzt, muss man zu 100% davon ausgehen, das es nicht legal ist.


    Beste Beispiel ist f1pole.de, die kostenlos (!) eigene Mods für die F1-Serie von Codemasters anboten. Retexturiereung, korrekte Werbung, bessere Modelle der Wagen + Strecken, Sound etc. etc. - alles vorhanden. Das ging mehrere Jahre gut, bis plötzlich die F1-Anwälte dem (Community) Treiben ein tatsächlich kostspieliges, jähes und plötzliches Ende innerhalb weniger Tage setzten.


    Mir ist es grundsätzlich egal, ob irgendein User meint, unser Rechtssystem wäre eine Erfindung aus dem Märchenland - seine persönliche Sache. Nur anderen die eigene (falsche) Meinung aufdiktieren zu wollen und diese dann durch die eigene Unkenntnis ins offene Messer rennen zu lassen - denn für die eigenen dämlichen "Tipps" würde man ja nicht bestraft werden - ist eine andere Sache.


    Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Das ist und bleibt so. Überall.

  • Modder X, der selbst keine rechtlichen Ansprüche machen wird, da er sich selbst nicht sicher ist ob sein Handeln legal war, der wird höchstwahrscheinlich beleidigt und eingeschnappt sein sich jedoch auch keinen Anwalt leisten wegen sowas.



    Der Nutzer wurde Aufgrund unangemessenem Verhalten und falscher Anschuldigungen für 5 Tage von diesem Forum befreit! MfG Doc

  • Ein Modder ohne Genehmigung hat keine "Rechte" an seiner Arbeit. Völlig egal, was es ist.


    Ideen kann man übrigens nicht schützen - nirgendwo. ;)


    Sollte man inspiriert sein von irgend jemanden Arbeit, könnte man "...basiert auf einer Idee von ..." aus Respekt einfügen. Muss man aber nicht - denn man weiß auch nicht, wo derjenige "inspiriert" wurde. ;)


    Ist also ein sehr heikles Thema.

  • Absoluter Käse
    Da nicht jeder die Fähigkeiten hat, einen Mod zu erstellen, ereichen ein Mods praktisch immer die "Schöpfungshöhe" und um es handelt sich urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 1 UrhG. Je nach dem kannst du Porbleme mit dem Markenrecht bekommen, aber trozdem hat der Modder die Rechte an seiner Arbeit.
    Modder können auch beispielweise mit DMCA-Takedown-Notices als Rechteinhaber bsp. auf dem Steamworkshop unerlaubt hochgeladene Mods entfernen lassen.

  • Ich rede hier von Modifikationen, die auf realen Vorbildern fassen, also Originalen, deren Design, Gestaltung, Entwurf etc. markenrechtlich, Design technisch oder einem anderen dem Urheberrecht entsprechenden Grundsatz geschützt, oder in einem Register eingetragen sind. Es fassen hier wahrscheinlich mehrere Gesetze oder Abhandlungen, die jetzt vom Laien natürlich nicht ad hoc genannt werden können.


    Da ist es völlig Banane, ob man eine exakte Kopie in einem anderen Maßstab oder einem anderen Medium erstelle. Man hat auf diesen Part keine Rechte, da der Urheber und/oder Schutzberechtigte alleine darüber verfügt! Eigentumsrechte können u. U. eintragungspflichtig sein. Markenamt, Patentamt usw. usw.


    Also bitte keine Geschichten! ;)


    Fantasiegestaltungen sind davon ausgenommen, das schrieb ich bereits. Erstellt ein Modder tatsächlich etwas Neues, was eben nicht irgendeinem der betreffenden Gesetze unterliegt, dann ist es natürlich sein geistiges Werk. Mehr nicht.


    Darum geht es hier jedoch explizit nicht.

  • Wenn ich ein 3D Modell erstelle, dann bin ich der Urheber dieses 3d-models, egal ob es ein reales Vorbild gibt oder nicht. Das gilt beispielsweise auch für Bilder, wenn ich ein Bild von einem Leo2 mache, dann bin ich der Urheber und nicht KMW. Oder hast du den Hersteller der Weste und des Helmes auf deinem Bild um Erlaubnis gefragt ob du das Bild verwenden darfst?

    Zitat

    § 7 Urheber


    Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

    Markenrecht und Patentrecht sind etwas anderes als Urheberrecht. (Wie man eigentlich am Namen schon merken könnte). Wenn das 3D-Modell jetzt gegen das Markenrecht verstossen würde, dann kann mich der Inhaber der geschützten Marke zwar verklagen, etc. aber nur weil ein Verstoss gegen Markenrecht vorliegt wird einem Werk nicht weggenommen, man darf es dann halt nicht mehr verwenden/verbreiten.

  • Fachanwälte bei der Arbeit :music_whistling: mehr fällt mir dazu nicht ein, sorry.


    Ich sehe es so wie Blackland, wenn du ein 3D-Model von etwas erstellst was es schon gibt wie z.B. Marder1A3/5 o.ä., dann ist es eine Kopie die mit Hilfe von "Plänen" (und zum Teil oder mit Sicherheit sogar aus VS Material) erschaffen wurde, somit (denke ich ) gehören dir einzig und allein die Arbeitsstunden die du dort investiert hast und das war es.



    Letzten Endes bleib ich aber dabei, es ist toll das der ein oder andere hier mit Hilfe von google ein paar Paragraphen findet und diese zitieren kann, aber was ein richtiger Fachanwalt daraus macht können hier vmtl die wenigsten beurteilen. Vielleicht sind wir alle hier auf dem Holzweg und es ist viel einfacher oder komplizierter als man denkt, nicht um sonst durchlaufen die Anwälte eine mehrjährige Ausbildung.


    Wer den Nervenkitzel mag sollte es ggf. einfach mal darauf ankommen lassen.

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  • 1. Ich bin Nic's Meinung, Markenrecht ist für den Begriff des Urheber's irrelevant.


    2. Selbst wenn dem nicht so wäre, wäre das egal, denn in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Irgendwelche möglichen Markenrechtsverletzungen gibt es erst, wenn KMW die BWMod durch den Gerichtssaal gezogen hat. Bis dahin wird die Unschuld vermutet und der Urheber bleibt die BWMod (oder im Falle des Leo's Hawkins bzw. Snorri für die Texturen). Und da sich die meisten Rüstungsfirmen - wie bereits erwähnt - nicht dafür interessieren, ob irgendeine nichtkommerzielle Mod ihr Material darstellt, wird das nie passieren.


    3. Apropos Unschuldsvermutung: Du (Blackland) hast keinerlei Beweise (Urteile, Gesetzestexte, etc.) dafür geliefert, dass der Modder nicht der Urheber bei einem 3D-Modell eines markenrechtlich geschützten Objektes ist. Bei deinen Praxisbeispielen geht es lediglich um die Verwendung von markenrechtlich geschützten Objekten und die Lizenzgebühren dafür oder die Umgehung solcher. In keinem dieser Fälle geht es, soweit ich das sehen kann, um das Urheberrecht. Auf gut deutsch: Wenn du aus irgendeinem Rennspiel ein Modell von einem VW Golf rippst und auf Turbosquid verkaufst, bekommst du - wenn überhaupt - Post vom Entwickler/Publisher, nicht von VW (zumindest was Urheberrechtsverletzungen anbelangt).


    4. @Doc: Man kann sich entweder darüber mokieren, dass sich Nichtanwälte über Rechtsthemen unterhalten, oder selbst mitmachen. Nicht beides.

  • (...) Selbst wenn dem nicht so wäre, wäre das egal, denn in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Irgendwelche möglichen Markenrechtsverletzungen gibt es erst, wenn KMW die BWMod durch den Gerichtssaal gezogen hat. Bis dahin wird die Unschuld vermutet und der Urheber bleibt die BWMod (...)

    1. Ab hier kann ich dann doch nicht mehr an mich halten, und muss die eindringliche Warnung aussprechen, dass hier einerseits alles durcheinandergebracht wird und andererseits vieles nicht bedacht wird.


    Die sog. Unschuldsvermutung, als Beispiel, gilt nur im Strafprozess. Zivilprozess und Verwaltungsprozess laufen nach grundsätzlich anderen Regeln ab.


    Auch Aussagen, wonach eine Rechtsverletzung erst dann eintritt, wenn Recht gesprochen wurde, ist mindestens missverständlich.


    Geradezu verhängnisvoll sind zudem Behauptungen, wonach alles (rechtlich) ganz einfach wäre. Das gilt insbesondere dann, wenn die Suppe mit zahlreichen Ausrufezeichen 'angereichert' wird.


    Schlimmer wird es dann noch, wenn man weiß, dass selbst vertrauenserweckende sog. "Fachanwälte" in Rechtsfällen aus "ihrem Fach" manchmal ... wie soll ich es diplomatisch schreiben ... einen Scheiß schreiben, dass man denken muss, er würde für die andere Partei arbeiten.


    Hier werden ganze Rechtsgebiete durcheinander gebracht, ohne Bezug zu konkreten Normen argumentiert, vom Gesetz nicht verwendete Begriffe verwendet und es werden weder die zivilprozessualen "Spielregeln", die nun mal Teil des Rechts sind, noch die gerade hier einschlägigen europarechtlichen Zusammenhänge beachtet.


    2. Trotzdem werde ich aus gewissen Gründen nicht sehr viel konkreter. Aber ...


    Falls jemand ein Urteil benötigt, welches er nicht findet, soll er sich bei mir melden.


    3. Warum dann mein Text?


    Ganz einfach: Bleibt skeptisch.


    4. Abschließend aber trotzdem noch ein Praxis-Tipp: Haltet euch an die Vorgaben von BIS und bittet Content-Creator um vorherige Erlaubnis, soweit ihr deren Arbeiten verwenden wollt.


    Ahoi.


  • Sorry, deswegen sollte ich an Weihnachten um 1 Uhr morgens keine Posts schreiben; war blöd formuliert. Was ich meinte: Man kann sich als dritte Partei nicht einfach darauf berufen, dass der Modder ja kein Urheberrecht hat, nur weil der Leo ein Leo ist (zum Beispiel wenn man das Modell einfach in seiner eigenen Mod verwendet). Das ist erstmal Sache von KMW und dem Modder.

  • Leute, nochmal LANGSAM und Grundregel No. 1 wirken lassen, völlig unabhängig vom Inhalt der Diskussionen:


    Unkenntnis schützt vor Strafe nicht und wer keine Genehmigung für irgendwas hat, lässt es bleiben.


    Diese einfachen Sachen sollte sich jeder merken und da sollte es auch keine Diskussion geben a la "... ich weiß es besser ... da gibt es kleine Unterschiede ..." usw. usw.


    Was glaubt Ihr, was passiert, wenn tatsächlich jemand Post vom Anwalt bekommt? Alles wird fallen gelassen und rückwirkend genehmigt, wenn er sagt: "Aber in dem xyz-Forum hat man geschrieben, ich darf das!" =O :5_laugh:


    Anubiswächter schreibt´s völlig korrekt und ich konkretisiere zumindest einen Punkt, den er nicht ausschreiben wollte: Rechtsberatung ist auch in einem Forum nicht erlaubt! Daher sollte man es in dem Rahmen beruhen lassen, wie es für unbedarfte Modder grundsätzlich das Richtige ist: Kein Mod ohne Erlaubnis!


    Was jeder privat für sich anstellt, interessiert niemanden. Was jemand veröffentlicht, KÖNNTE Gegenstand eines juristischen Verfahrens werden. Diesen Punkt sollte JEDER für sich selbst im Kopf behalten - da gibt es gar kein "Wenn und Aber!"


    Und mein wirklich letzter Satz in diesem Thread, da alles gesagt ist und ich auch meine Ansicht + Meinung nicht ändere:


    Es reicht, wenn man sich gegen einen (auch unbegründeten) Vorwurf verteidigen muss und selbst unter der Maßgabe das man Recht bekommt - die Kosten dafür trägt man immer vorab selbst! ;(

  • Habe über Weihnachten ein ganz interessantes Gespräch mit einem ehemaligen Kameraden gehabt der jetzt bei der LFK im Vetrieb arbeitet. Eines vorweg, das ist kein offizielles Statement seitens der LFK (Zur Info: Baut und entwickelt das Waffensystem Patriot (in Lizenz) und Mantis).
    Er jedenfalls stützt die Aussage von Doc, da alles was wir hier auch konstruieren weder rechtskräftig noch einfach durch ein Gericht Rauschen würde, z.B. Kann man das selbst erstellte 3D Model eines Fuchses auch als einfache Fotografie betrachten und ich für meinen Teil hab noch nie was von Abmahnungen gehört, nur weil ich ein Bild von einem Waffensystem der BW gemacht habe. Jedenfalls ob ein rechtsverstoß vorliegt entscheidet am Ende erst mal ein Gericht. Falls ein Modder ganz sicher seihen will das er im grünen Bereich ist, ist ein Anruf bei der jeweiligen Firma auch kein Hexenwerk.
    Ganz interessant fand ich den angesprochenen Aspekt von meinen ehemaligen Kameraden, dass die Firma höchstwahrscheinlich kein Interesse, hat auch wenn es rechtens währe, auf eine Unterlassungserklärung, da mods, Bilder und Videos Usw kostenlose Werbung für das Unternehmen darstellt. Sicherlich sind wir nicht die Zielgruppe die sich ein Waffensystem in den Garten stellt, aber den Rüstungsfirmen ist ein positives Image sehr wichtig und das generiert sich heutzutage vor allem auch aus youtube Videos und dergleichen. Die auch teilweise aus Werbevideos der jeweiligen Firma oder des Militärs zusammengeschnitten werden.


    Abseits davon ist es für mich kein Thema in der Community darüber zu streiten, ob ich einen Mod von einem anderen modder einfach verändern und veröffentlichen darf, denn es gehört sich glaube ich nicht untereinander so miteinander umzugehen, egal ob es rechtens oder unrechtes ist.

  • Mir fällt da der Star Wars mod ein
    Dieser müsste seine arbeiten einstellen weil sie leider Disney nicht gefragt haben.Würde ich ein mod das nicht mehr aktiv gehalten wieder und ich diese Arbeit machen möchte frag ich dem Entwickler. Ist doch klar.
    Alles andere würde ich ein Anwalt fragen. Fragen koste meisten auch nix oder nur ein Café wenn ihr es richtig anstelle :)

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine
    phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann.