Ich möchte hier mal grundsätzlich mit der völlig falschen Denkweise einiger User brechen, was Lizenz- und Urheberrecht bzgl. Modifikationen im ArmA-Versum angeht. Aufgefallen ist mir das im BW-Mod Thread .... Es sind leider viel zu viele der Meinung, das sämtlicher Content, den man erstellt, grundsätzlich und immer dem Eigentum und dem Urheberrecht des Erstellers zuzuordnen/unterzuordnen sei.
Das stimmt jedoch nicht – und BI stellt das auch nicht in Aussicht, wie einige der Meinung sind. Ich stelle hier mal einiges klar und beziehe mich dementsprechend auf die Spiele von BI:
1.) In der freien Welt (Real Life) besitzt derjenige die Lizenzrechte, der etwas entwickelte und/oder Markenrechte besitzt. Auch nur er kann/darf über die weitere Verwendung und Vergabe von Bild-, Ton- und Medienrechten bestimmen.
2.) Wer ein Modell auf der Grundlage eines im RL existierenden Gegenstandes entwirft und nach eigenen Geschmack anpasst/verändert/gestaltet und es in der Öffentlichkeit präsentiert, bedarf der Einwilligung des Rechte-/Lizenzinhabers, der nicht Besitzer/Eigentümer sein muss.
Beispiele:
1.) Fahrzeuge, Waffen und sonstiges, was reale Vorbilder nutzt, darf nur mit Genehmigung (Lizenz) in das Spiel eingebracht werden.
2.) Reale Logos, besondere Schriftzeichen und Buchstaben, sowie Kombinationen daraus, dürfen nur mit Genehmigung (Lizenz) im Spiel verwendet werden.
3.) Bild, Video und Sound, der von realen Maschinen, Flug- und/oder Fahrzeugen stammt, darf nur mit Genehmigung (Lizenz) verwendet werden
Was ist also mit eigenen Modellen?
1.) Eigene Modelle, die ausschließlich der Fantasie entspringen und nicht 1:1 einem realen Vorbild entsprechen, sind natürlich geistiges Eigentum des Erstellers (so lange dieser keinen ungenehmigten Fremd-Code oder Vorlagen benutzt).
2.) Modelle, die nach real existierenden Vorlagen entworfen und gebaut wurden und KEINE Genehmigung (Lizenz) beinhalten, sind NICHT geistiges Eigentum des Erstellers – völlig egal, ob dieser das Modell von Grund auf selbst gestaltete! Die Rechte liegen nicht automatisch beim Modder, nur weil dieser seine eigene Arbeit in das Modell steckte! Einer der größten Irrungen übrigens: Man wird somit nicht automatisch Rechteverwerter!
Hier gilt zu beachten, das auch kleine An- und Umbauten, Retexturierungen etc. etc. nichts an der Sachlage ändern – so lange ein BEZUG zum Original hergestellt werden kann, so lange besteht ein Urheberrecht- und/oder Lizenzverstoß.
Beispiele aus der Praxis, auch andere Genre:
- Gekaufte und zeitlich begrenzte Lizenzrechte der Bundesliga sind bei EA (FIFAxx), daher darf Konami für PES die BL nicht darstellen
- Porsche Lizenz Rennspiele: Liegt bis 2017 bei EA, daher dürfen andere Spiele Publisher keinen Porsche im Spiel darstellen und nutzen Fantasieautos/-namen (GTA Reihe)
- EA nutzte in BF3 Fluggeräte von Bell, ohne Lizenzabgaben zu zahlen und einigte sich dann gerichtlich 2013 stillschweigend mit Zahlung von Gebühren über eine nachträgliche Lizenz
- Diverse anwaltliche und richterliche Verfügungen gegen Modder, die Inhalte aus Star Wars, der Formel 1 usw. in eigenen Modifikationen umsetzten oder umzusetzen gedachten
- Und des Deutschen liebstes Spielzeug: Autos. Dürfen nicht in veränderter Form nachgebaut und auch nicht medial genutzt werden, solange keine Genehmigung (Lizenz) vorliegt.
Stillschweigende Duldung durch Rechteinhaber
Es ist jedoch so, das Rechteinhaber schon mal stillschweigend die Verwendung ihrer Modelle/Marken dulden – sogar und selbst, wenn Publisher diese in ihren Spielen nutzen. Oft wird ignoriert, wenn die Community privat im Kämmerlein etwas erstellt – hier liegen nämlich für den Rechteinhaber Aufwand und Nutzen der Verfolgung in keinerlei vernünftigem Verhältnis! Diese Duldung stellt jedoch keinen Freibrief dar und ist dementsprechend auch nicht mit einer stillschweigenden Genehmigung gleichzusetzen!
Um also beim eingangs erwähnten Beispiel einer Bundeswehr-Mod zu bleiben:
1.) Die Modell- und Bildrechte liegen beim Rechteinhaber, Beispiel Leo = Krauss-Maffei Wegmann und HK MP5 = Heckler & Koch.
2.) Die verwendeten Bundeswehr-Logos unterliegen dem Rechteinhaber (Bildrechte) = Bundeswehr (Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr)
Sämtliche Rechte liegen somit ganz sicher nicht beim Modder. Auch kein Recht auf geistiges Eigentum, wie manche meinen, denn das geistige Eigentum sind schlicht die Pläne/Blaupausen etc. der Modelle im Original. Die eigenen Arbeitsstunden der Modder sind einfach nicht relevant. Einen Verstoß legalisiert man nämlich nicht, nur weil man Stunden lang selber ein Modell nachbildete und/oder veränderte/anpasste!
BIS und APL etc.
Bohemia verweist ausdrücklich auf ihren eigen Content, ihre eigenen Tools und die eigenen Modelle, die damit erstellt wurden bzw. werden. Sie verweisen auch ausdrücklich auf ihre EULA, die das konkret spezifiziert.
BI muss und braucht nicht gegen Modder vorgehen, die Lizenz rechtlich bedenklichen Fremd-Content erstellen und anbieten, da sie selber nicht Rechteinhaber der Originale/Vorlagen sind, sondern lediglich der Anbieter der Tools.
Daher ist es falsch, von einer stillschweigenden Duldung zu sprechen, wenn Drittpersonen, die NICHT BIS zuzurechnen sind, Lizenzverstöße begehen.
Die BIS-Lizenzpolitik versteht sich daher AUSSCHLIESSLICH auf von BI erstellten Content und dessen Verwendung in einem der eigenen Spiele. Hier ist auf gar keinen Fall damit gemeint, andere Lizenzrechte zu umgehen oder auszuhebeln! Ebenso wenig ist damit gemeint, dass man mit den BI eigen Tools nun erschaffen kann, was man will, ohne auf das Urheber- und Lizenzrecht Rücksicht nehmen zu müssen!
Konkret zur Rechteverwertung in ArmA 3 ist die simple Lage, das Bohemia, um Lizenzgebühren zu sparen, eigene Fantasiefahrzeuge und –waffen, -logos und sonstigen Content erstellte. Daher können sie auch APL und ähnliche Verwertungsmodelle anbieten und (deren) Inhalte genehmigen.